AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

der Firmen

Stanzwerk Oberscheden GmbH und

Stanzerei und Werkzeugbau Hild GmbH & Co. (Stand 01/2015)

§1

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers und Ausschluss unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen sind für uns nicht verbindlich. Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie explizit schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.

Unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. § 310 Abs. 1 BGB

§2

Alle Angebote sind freibleibend und werden erst mit unserer schriftlichen oder in Textform ausgestellten Auftragsbestätigung oder Rechnungserteilung verbindlich. Vorbehalten bleiben Auftragsannahme, Liefermöglichkeit und Berechnung des am Liefertage preisrechtlich gültigen Tagespreises. Unsere Vertreter und Vermittler sind zum Inkasso und zur Abgabe verbindlicher Erklärungen nicht berechtigt. Unsere Angaben in Katalogen, Preislisten usw. gelten in Bezug auf Abbildungen, Inhalt, Gewichte, Maße usw. als möglichst genau, jedoch unverbindlich. Für den Umfang unserer Lieferverpflichtung ist ausschließlich die schriftliche oder in Textform erfolgte Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen einer Bestätigung schriftlich oder in Textform. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bestätigt worden sind. Bei nicht lagermäßigen Artikeln behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 5% der Auftragsmenge ausdrücklichst vor.

§3

Alle Preise verstehen sich ab Werk Scheden, frei verladen LKW, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder in 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Werden uns Tatsachen bekannt, durch die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage gestellt wird, so werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Bei Überschreitung eines Zahlungstermins werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte für die Zeit der Überschreitung Zinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

§4

Die von uns genannten Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform etwas anderes vereinbart wurde. Lieferfristen beginnen, wenn alle Einzelheiten des Auftrages geklärt sind und enden mit der Mitteilung der Versandbereitschaft oder Lieferung an den Käufer.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten, so kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 6 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist beginnt mit dem Eingang der Mitteilung in Schrift- oder Textform bei uns. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird ausgeschlossen, soweit von uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§5

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung das Werk verlassen hat. Wird der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§6

Lieferungen und Leistungen sind unverzüglich zu prüfen. Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Im Fall der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall wird die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist davon unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§7

Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vor.

Soweit unser Vertragspartner Kaufmann ist, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung der Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Vertragspartner tritt in diesem Fall schon bei Vertragsabschluss die ihm zur Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab.

Werden die gelieferten Waren oder die daraus vom Käufer hergestellten Waren, an denen wir Eigentum oder Miteigentum haben, vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis seiner Zahlung zu der von uns gelieferten Ware entspricht.

Übersteigt der Wert des uns zur Sicherheit dienenden und unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes die bestehende Gesamtforderung um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Wir sind berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

§8

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. – Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Scheden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.